Fr, 27. Feb 2009

Das totale Rauchverbot – mit menschlichem Antlitz

Österreichs Erfindergeist ist nicht unterzukriegen
von Walter Augustin

  
Hast du’s eh schon gemerkt? Seit Jahresbeginn ist alles anders! Wir haben jetzt die beste, knallhart-flexibelste Gastronomie-Raucherregelung von allen! Wir Österreicher sind wieder die Genialsten! Den Weicheiern in Italien, Spanien oder Großbritannien haben wir es wieder gezeigt. Ein Totalverbot aussprechen und dessen Einhaltung überwachen, kann jeder. Aber nur bei uns gibt es das strikte Rauchverbot mit menschlichem Antlitz!

Die preußische Gründlichkeit, mit der anderswo das Rauchen in Lokalen einfach verboten wird, ist nicht unseres. Schließlich war bereits Hitler so ein militanter Nichtraucher mit Missionierungszwang, und selbst der konnte sich mitsamt seinen hackenschlagenden Piefkehorden bald über die Häuser hauen.

Was wäre näher gelegen, als die energisch-erfrischende, altösterreichisch-klare Antwort zu geben: Is uns wurscht! Da uns aber die Brüsseler EU-Pedanten sekkierten, die, wie wir vom Einheits-Informationsblatt wissen, zwar selber kleine Kinder fressen, sich aber um unsere Gesundheit glauben scheren zu müssen, musste wieder einmal Bewegung simuliert werden. So haben unsere grenzgenialen gewählten Repräsentanten folgende Regelung gefunden, bei der alle Beteiligten das Gesicht wahren konnten:

Große Lokale müssen schon in eineinhalb Jahren die Hälfte ihres Gastraums zum Nichtraucherbereich deklarieren. Der Wermutstropfen: ‚technisch‘ und ‚organisatorisch‘ getrennt – also meist mit einem Umbau verbunden. Doch keine Sorge, eh nur theoretisch, weil wo samma denn! Die Überwachung obliegt der ‚örtlich zuständigen Behörde‘, und da läuft doch immer was! Und die kleinen Lokale? Nur keine Panik, da sind wir nicht so, die dürfen Raucherlokale bleiben. Um das zu kennzeichnen, müssen sie aber – und da ist der Gesetzgeber total streng – ein grünes Raucherlaubnispickerl an die Tür kleben.

Begnadete Lohnschreiber haben den ganzen Schmonzes in große Worte gegossen (wobei mit doppelten Negationen und einfallsreichem Einsatz der Aussagenlogik nicht gespart wurde), und schon waren wir Österreicher wieder die Rauchverbotshelden! Voll genial: Der Text liest sich wirklich wie ein Anti-Rauchgesetz! Das dauert sicher wieder Jahre, bis die die EU-Spielverderber da was nasern.

In der Praxis gibt es – nach rund einem Monat! – noch immer einige Pseudos unter den Gastronomen, die meinen, Nichtraucherlokale wären irgendwem von Vorteil. Auch hier: Nur keine Wellen! Jener Konkurrent, der als erster die kleingeistigen Rauchverbotsregelungen bricht (Konsequenzen gibt’s eh keine), hat auch die Gäste. Den Rest regeln die Mechanismen des Marktes.

Was aber, wenn die EU oder sonstige Nervtöter weiterhin auf ihrem Standpunkt beharren, dass, wenn entweder alle den Rauch einatmen oder keiner, es im Zweifelsfall besser wäre, keiner? Dann fällt uns schon noch was ein, wir sind ja nicht blöd. Zum Beispiel das:

§1. Es herrscht in Österreich in allen Gastronomiebetrieben Rauchverbot, außer unter freiem Himmel.
§2. (1) Es gibt hierzu keinerlei Ausnahmen.
(2) Ausgenommen sind Betriebe unter 50 m², in denen der Wirt festsetzen kann, dass geraucht werden darf. Zudem darf jeder Gast die Entscheidung treffen, sich selbst das Rauchen zu verbieten oder nicht. In dieser Entscheidungsbildung darf der Gast nicht vom Wirten bedrängt werden.
(3) Betriebe ab 50 m² sind grundsätzlich Nichtraucherlokale. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn Gäste anwesend sind, welche aus freien Stücken erklären, selbst rauchen zu wollen.
§3. Nichtraucherbereiche haben ausnahmslos wahlweise mittels baulicher Trennung, verbindlicher Beschilderung, hinweisender Handbewegung des Servierpersonals oder durch keinerlei Maßnahme vom Raucherbereich abgesetzt zu sein. In Nichtraucherbereichen dürfen die Aschenbecher maximal 15 cm Durchmesser haben. Es ist weiters von der Geschäftsführung organisatorisch dafür zu sorgen, dass jeder Nichtraucher, der den Bereich verlässt, um auf die Toilette zu gehen, vom Servierpersonal nicht gezwungen werden kann, zu rauchen. Ein Verstoß gegen diese Auflage ist mit mindestens 20 Euro zu ahnden, außer der Inhaber des Lokals kann begründen, warum es ihm ungelegen käme, diesen Betrag zu zahlen.

Das kann noch ewig so weitergehen, wir in Österreich sind gerüstet!