Fr, 5. Feb 2016

Justizminister bestätigt: Streamen ist nicht illegal

News 05.02.2016

Für Justizminister Wolfgang Brandstetter ist das Ansehen von Streams – wie z.B. auf kinox.tv – nicht illegal. Das stellt er in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS klar. Das immer als ‚illgal‘ betitelte Streamen von Filmen ist also eigentlich gar keine Straftat.

Das bloße Ansehen von Urheberrechte verletzenden Inhalten im Internet (ohne Download) ist keine urheberrechtlich relevante Handlung und bedarf keiner weiteren gesetzlichen Klarstellung
schreibt Brandstetter in der Anfragenbeantwortung. Das bedeutet, dass Nutzer von Piratenportalen wie movie2k – und wie sie alle heißen – mit keinen Strafen zu rechnen haben. Somit haben wir auch die Bestätigung von ganz oben, dass der reine User nichts Illegales macht.
Er sieht die Aufgabe der Sperre solcher Webseiten bei den Internetanbietern ‚wenn diese überwiegend illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten‚. Wie man diese Portale technisch sperren soll, ist noch nicht entschieden. Im Laufe des Jahres soll es aber auch dazu eine Lösung geben. Die komplette Anfragenbeantwortung kann auf parlament.gv.at angesehen werden.
Dass das nicht so einfach werden dürfte, ist kein Geheimnis. Sobald eine Seite abgedreht wird, erscheint kurz darauf eine gespiegelte Version davon. So wurde zum Beispiel movie2k.to verboten. Daraus wurde kurzerhand movie4k.to und nachdem auch diese Seite offline genommen werden musste, tauchte plötzlich movie8k.to aus den Tiefen des Internets auf. Genauso wie kino.to zu kinox.to und in weiterer Folge kinox.tv wurde. Wäre man gemein, könnte man die Bemühungen, diese illegalen Plattformen in die Knie zu zwingen, als Sisyphusarbeit bezeichnen. Sind wir aber nicht.