Ticketrückgabe: Was die Gutscheinlösung konkret bedeutet
Stand: 29.04.2020
Seit gestern ist es also fix: Die sogenannte „Gutscheinregelung“ wurde vom Nationalrat beschlossen. Aber was heißt das jetzt konkret? Wir haben uns die Lösung im Detail für euch angesehen und mit ein paar Beispielen durchgerechnet.
Was ist der Hintergrund der Gutscheinregelung?
Kurz gesagt, soll die Gutscheinlösung Liquidität für die Veranstalter sichern und ein Pleitegehen verhindern. Es könnte sich nämlich niemand leisten, allen Besuchern das Geld wegen COVID-19 verschobener bzw. abgesagter Events zurückzuzahlen. Schließlich ist das der Umsatz von rund einem halben Jahr (Mitte März bis Ende August). Und wer weiß, wie und ob es im Herbst weitergeht.
Mit der Gutscheinlösung bleibt also das durch Ticketverkäufe eingenommene Geld beim Veranstalter und ermöglicht ihm so ein Weiterarbeiten. Die Gutscheine sind übrigens bis 31.12.2022 gültig. Wenn ihr sie bis dahin nicht einlöst, bekommt ihr euer Geld zurück. Wer sich trotzdem über die Gutscheinlösung ärgert, sollte sie einfach als Kulturdarlehen verstehen, das dazu dient, die Szene am Leben zu halten.
Am Ende des Tages ist das nicht nur für die Kulturbranche gut und wichtig. Denn wenn ein Veranstalter pleitegehen würde, würde man auf seinen Tickets komplett sitzen bleiben und nicht mal einen Gutschein bekommen.
Fazit: Geld zurück wäre natürlich den meisten lieber. Die Gutscheinlösung ist jedoch ein Mittelweg, mit dem beide (weiter)leben können. Und immer noch besser, als nichts zu bekommen und auf den Ticketkosten sitzen zu bleiben, sollte der Veranstalter insolvent gehen.
Aber was heißt das jetzt genau?
Die Regelung ist nicht ganz einfach. Den genauen Beschluss findet ihr hier. Kurz gesagt:
- Für ein Ticket, das weniger als 70 Euro gekostet hat, bekommt ihr einen Gutschein.
- Für ein Ticket, das mehr als 70 Euro gekostet hat, gilt eine Mischlösung. Der Betrag unter 70 Euro wird euch als Gutschein gut geschrieben. Den Betrag zwischen 70 und 250 Euro bekommt ihr rückerstattet. Für den Betrag über 250 Euro bekommt ihr wieder einen Gutschein.
- Wurden mehrere Tickets auf einmal erworben, ist jede einzelne Buchung gesondert zu behandeln.
- Weiters wird in der Erläuterung erklärt, dass bei einer mehrtägigen Veranstaltung 70 Euro pro Tag gesondert als Gutschein gutgeschrieben werden können.*
Rechnen wir die Sache durch, dann wird es ein wenig klarer.
Vier Rechenbeispiele (ohne Gewähr)
- Konzertticket um 69 Euro: Ihr bekommt einen Gutschein im Wert von 69 Euro.
- Konzertticket um 189 Euro: Ihr bekommt einen Gutschein im Wert von 70 Euro und 119 Euro zurückerstattet.
- Konzertticket um 299 Euro: Ihr bekommt einen Gutschein im Wert von 119 Euro und 180 Euro zurückerstattet.
- Nova Rock 4-Tagesticket um 189 Euro: Ihr bekommt Gutscheine im Wert von 189 Euro.
Gutschein gilt nur beim Veranstalter
Wichtig zu erwähnen ist, dass der Gutschein nur beim Veranstalter gilt. Ihr bekommt also keinen Gutschein, den ihr für ein beliebiges Event einsetzen könnt, sondern könnt die Gutschrift ausschließlich für Events des Veranstalters einlösen. Am einfachsten findet ihr den Veranstalter eures Events raus, indem ihr auf euer Ticket schaut. Welche Events er noch veranstaltet, findet ihr dann auf der jeweiligen Homepage. Zu den größten Veranstalter zählen zum Beispiel Barracuda Music, Arcadia Live, Live Nation, Planet Music.
Wie das dann genau technisch gelöst wird, dass ihr den Gutschein nur für bestimmte Events einlösen könnt, steht noch in den Sternen. Wir halten euch hier am Laufenden.
Bitte um Geduld
Soweit, so klar. Jetzt stehen zumindest einmal die Rahmenbedingungen. Die Umsetzung wird jedoch noch eine Weile dauern. Die IG Österreichische Veranstaltungswirtschaft bittet darum verständlicherweise um Geduld:
„Auf Basis der uns bekannten zu erlassenden Richtlinien, arbeiten wir ab sofort an einer raschen und kundenfreundlichen Umsetzung mit allen unseren Ticketingpartnern, damit die COVID-19 betroffenen Veranstaltungen schnellstmöglich abgewickelt werden können. Wir bitten aber gleichzeitig um Verständnis, dass es noch zu früh ist, einen exakten Zeitpunkt für sämtliche Abwicklungen und damit verbundene Details sowie deren technische Umsetzung bekannt geben zu können.
Wir danken für Euer Verständnis sowie euer Vertrauen und werden alles daran setzen, dass sämtliche KünstlerInnen, MitarbeiterInnen und vor allem alle KundInnen in eine gewissere Zukunft blicken können.“
Wir hoffen damit ein bisschen Licht ins Dunkel gebracht zu haben und freuen uns schon darauf, wieder über positivere Dinge zu berichten.
Immer schön laut bleiben!
* Text in der Erläuterung:
Abs. 4 begrenzt die Befugnis des Veranstalters oder Betreibers zur Substitution seiner Rückzahlungspflicht durch die Begebung eines Gutscheins auf einen Betrag von 70 Euro. Bis zu diesem Betrag kann es dem Einzelnen durchaus zugemutet werden, das geleistete Entgelt nicht sofort zurückzuerhalten, sondern sich zunächst mit einem Gutschein zufriedenzugeben, dessen Einlösung er jedoch spätestens nach etwas mehr als zweieinhalb Jahren verlangen kann. Beläuft sich das zurückzuzahlende Entgelt hingegen auf beispielsweise 90 Euro, so kann der Veranstalter oder Betreiber nur für einen Teilbetrag von 70 Euro einen Gutschein begeben; die restlichen 20 Euro hat er hingegen sogleich zurückzuerstatten. Wenn mit einem Vertrag mehrere Kunst-, Kultur- oder Sportereignisse gebucht werden, so bezieht sich diese Limitierung auf das Entgelt für jedes einzelne Kunst-, Kultur- oder Sportereignis und nicht etwa auf jenes für den gesamten Vertrag. Wenn also ein Besucher oder Teilnehmer mit ein und demselben Vertrag drei Kunst-, Kultur- oder Sportereignisse gebucht hat, kann der Veranstalter für jedes dieser drei Ereignisse einen Gutschein bis zu 70 Euro begeben und ist zu einer sofortigen Rückzahlung nur insoweit verpflichtet, als das Teilentgelt für eines der einzelnen Ereignisse 70 Euro übersteigt. Gleiches gilt entsprechend bei mehrtägigen Veranstaltungen (zum Beispiel einem Musikfestival); auch hier kann der Veranstalter für jeden einzelnen Veranstaltungstag einen gesonderten Gutschein von bis zu 70 Euro begeben.