Di, 21. Dez 2010

Anti 'Happy Slapping' Aktionstag

Schutz vor „Happy Slapping“- und ähnlichen Auswüchsen: Bundesministerin für Justiz Claudia Bandion-Ortner stellt einen neuen Gesetzesentwurf vor und ruft, gemeinsam mit Radio ENERGY 104.2, am 23.12. einen österreichweiten Aktionstag aus.

aus der PR-Mitteilung:
SCHLUSS MIT LUSTIG !
„Das Medienzeitalter treibt seltsame Blüten“, so die Bundesministerin für Justiz Bandion Ortner. „Das sogenannte „Happy Slapping“ ist ein Auswuchs unserer Zeit, dem man entschlossen entgegentreten muss.“ Der neue Gesetzesentwurf setzt den Hebel an dem sehr engen Schutzbereich des höchstpersönlichen Lebensbereiches an. Gemeinsam mit Radio ENERGY ruft die Bundesministerin am 23. Dezember auf Frequenz 104.2 zum Aktionstag gegen „Happy Slapping“ auf.  
„Happy Slapping“, was für ein Schwachsinn!“, empört sich Bandion-Ortner, „was bitte soll an Gewalt lustig sein? Andere zu schlagen oder zu demütigen, das dann gleichzeitig zu filmen und über Handy oder im Internet zu veröffentlichen ist kein harmloser Scherz unter Jugendlichen sondern eine schweres Delikt. Es ist überdies anzunehmen, dass es eine hohe Dunkelziffer dieser Übergriffe gibt, da viele der gedemütigten Opfer aus Scham schweigen. Deshalb wollen wir diesem grassierenden Phänomen nicht nur gesetzlich einen Riegel vorschieben sondern auch umfassend aufklären und informieren.“

Aktionstag „Happy Slapping“ auf Radio ENERGY 104.2 am 23. Dezember 2010
Die Bundesministerin veranstaltet daher gemeinsam mit Radio ENERGY am 23. Dezember einen österreichweiten Aktionstag gegen „Happy Slapping“. Auf der Radiofrequenz 104.2 wird einen Tag lang grundlegend informiert, Experten wie Jugendpsychologen und Strafrechtler klären auf, auch Bundesministerin Bandion-Ortner setzt sich höchstpersönlich hinter das Mikrophon, um Fragen der Hörer zu beantworten. „Als österreichweiter Radiosender stehen wir voll hinter der Aktion“, betont Radio ENERGY Geschäftsführerin Aline Basel, „besonders mit unserem hohen Anteil an jugendlichen Hörern sind wir ideal dafür geeignet. Wir rufen vor allem auch allen Betroffenen zu: Meldet euch, ruft uns an, berichtet über eure persönlichen Erfahrungen! Die Anrufer bleiben auf Wunsch selbstverständlich anonym.“

Phänomen „Happy Slapping“
Als „Happy Slapping“ (engl. etwa für „lustiges Schlagen“) wird eine Körperverletzung auf meist unbekannte Passanten, aber auch Mitschüler oder Lehrer bezeichnet. Happy Slapping begann als ‚Freizeitspaß‘ unter britischen Jugendlichen. Die jugendlichen Angreifer laufen dabei auf ihr Opfer zu und schlagen es unvermittelt z. B. ins Gesicht. Die Reaktion des Opfers wird üblicherweise von einem weiteren Beteiligten mit einer Handy- oder Videokamera gefilmt. Die Aufnahmen werden anschließend im Internet veröffentlicht oder per Mobiltelefon verbreitet. Mitunter werden Opfer auch bis zur Bewusstlosigkeit verprügelt, anderweitig verletzt, sexuell genötigt oder vergewaltigt.

Seit 2004 schien das Phänomen in England zuzunehmen und schwappte danach auch auf das europäische Festland über. In besonders gravierenden Fälle kam es auch zum Tod oder anschließendem Selbstmord der Opfer. Laut der JIM-Jugendstudie 2009 des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest zufolge hat bereits jeder dritte Jugendliche erlebt, dass eine Prügelei per Handy aufgezeichnet wurde. (1.200 befragte Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 19 Jahren)

Bandion Ortner’s neuer Gesetzesentwurf
„Die aktuelle Gesetzeslage ist nur bedingt bis gar nicht geeignet, „Happy Slapping“ zu unterbinden bzw. strafrechtlich zu ahnden“, erläutert ein Strafrechtsexperte aus dem Justizministerium. „Die Tat selbst ist zwar strafbar (Körperverletzung, Nötigung, Vergewaltigung), jedoch nicht das anschließende Veröffentlichen der gefilmten oder fotografierten Tatszenen. Oder einfach gesagt: Eine „Tonaufnahme“ unbefugt zu veröffentlichen ist  nach derzeitiger Gesetzeslage strafbar (nach (§ 120 Abs 2 StGB), jedoch nicht eine „Filmaufnahme“!

Genau hier setzt Bandion-Ortner’s die gesetzlichen Daumenschrauben an: Der Gesetzesentwurf sieht vor, den Schutz vor unberechtigten Bild- und Filmaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Bereich zu erweitern, zudem die Veröffentlichung ohne Zustimmung. Hier reicht alleine schon die Absicht. Auch die Handhabe gegen das Phänomen „Paparazzi“ wird präzise auf einen engen Schutzbereich, nämlich den höchstpersönlichen Lebensbereich, zugeschnitten. Das betrifft die Wohnung und andere besonders gegen Einsicht geschützte Bereiche (ähnlich wie in der BRD). Als goldene Brücke aus der Strafbarkeit wird die tätige Reue, d.h. wenn der Täter die Bilder vor Veröffentlichung vernichtet, angedacht.

Bandion-Ortner abschließend: Wer sich aus freien Stücken medial entkleiden will, dem sei das unbenommen. Jedoch nicht gegen seinen Willen! Die Privatsphäre und das Familienleben in den eigenen vier Wänden ist in Zeiten einer totalen Medientransparent zu einem besonders schützenswerten Gut geworden.“

Hotline zum Anti-Happy Slapping Tag auf Radio ENERGY 104.2 :
01/4191042 von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Oder auf facebook: http://www.facebook.com/search.php?q=radio+energy&init=quick&tas=search_preload#!/energyoesterreich