Beastie Boys: Urheberrechtsverletzung bei Werbung
Musicnews 25.11.13
Eine Spielzeugfirma verwendet in einer ihrer Werbungen den Song ‚Girls‘ von den Beastie Boys. Die verbliebenen Urheber drohen nun mit einer Klage. Jetzt kontert die Firma ‚GoldieBox‘. Die Werbung ist übrigens ein Hit auf YouTube…
Eigentlich ein netter Clip: Viele Mädchen bekämpfen ihre Stereotypen und präsentieren sich von ihrer ‚anderen Seite‘. Mit großer Detailtreue bauen die fleißigen Girls eine Kettenreaktionmaschine.
Soweit so gut – in der Debatte steht aber eher die musikalische Untermalung. Die Beastie Boys drohen der Spielzeugfirma ‚GoldieBox‘ mit einer Klage, da sie den Song ‚Girls‘ verwendet haben. Die Firma weißt jedoch jegliche Schuld von sich, da es sich bei dem Lied ‚lediglich um eine Parodie handeln soll‘.
Das Testament von Adam Yauch besagt, dass das Nutzen von Songs der Beastie Boys für Werbeclips streng verboten ist. Das Urheberrecht wird allerdings nicht verletzt, wenn es sich bei einem Song eindeutig um eine Parodie handelt. Dann tritt die Doktrin des ‚Fair Use‘ in Kraft.
Und darauf beruft sich die Firma jetzt. ‚Man hört Mädchen eine Hymne singen, in der sie ihre umfassenden Fähigkeiten feiern – genau das Gegenteil der Nachricht, die das Original vermittelt‘, heißt es im Verteidigungsschreiben.
Anscheinend wurde der Track also neu interpretiert und abgewandelt. Auf YouTube mit mehr als 8 Millionen Klicks bereits ein Renner, hier könnt ihr euch jetzt mal selbst ein Bild von dieser Angelegenheit machen: